Steuerliche Förderung nach § 35c EStG:
20% der Kosten für Material und Arbeitsleistungen können über drei Jahre von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Ein Energieberater wird nicht benötigt. Fragen Sie bei
Ihrem Finanzamt oder ggfs. Steuerberater nach.
BAFA-Einzelmaßnahme:
Hier können Sie bis zu 15% der Dämmkosten als Zuschuss erhalten, wenn
ein zertifizierter Energieberater das Projekt begleitet. Bei einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kann die Förderung auf 20 % erhöht werden und es können bis zu
60.000 Euro gefördert werden (also 12.000 Euro Förderung). Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
KfW-Förderkredite:
Dazu möchten wir Sie bitten, direkt über folgenden Link auf die Seite der KfW zu gehen, dort haben Sie sofort
einen umfangreichen Überblick über die Fördermöglichkeiten:
https://www.kfw.de/Suchergebnisse.jsp?query=F%C3%B6rderung%20D%C3%A4mmung&page=1&rows=10&sortBy=relevance&sortOrder=desc&facet.filter.language=de&facet.filter.category_subject=%22general%3A1_13386%2F%22&groups=1&dymFailover=true